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Ab dem 25. Mai 2018 tritt das neue europäische Datenschutzgesetz in Kraft. Die Allgemeine Datenschutzverordnung (GDPR), ist bei uns bekannt als die Allgemeine Datenschutzverordnung (AVG). Die AVG zielt darauf ab, persönlich identifizierbare Informationen vor Missbrauch zu schützen.

Dies bedeutet, dass eine Organisation bestimmte Maßstäbe erfüllt und verpflichtet ist, angemessene Richtlinien zum Schutz der Privatsphäre persönlicher Daten zu haben.

Die meisten Menschen denken dann an den Schutz vor Hackern. Das ist zwar auch eine Komponente, aber es bedeutet viel mehr. Interne Abläufe sind viel wichtiger als nur die technische Sicherheit zu gewährleisten.

Es geht vor allem darum, das Bewusstsein zu schärfen, Verfahren innerhalb Ihrer Organisation umfassend zu definieren und diese natürlich auch strikt einzuhalten. Die Nichteinhaltung kann zu Geldstrafen von bis zu vielen Millionen Euro führen.

Wenn Sie nach GDPR suchen, werden Sie zahlreiche Seiten zu diesem Thema finden. Wir empfehlen Ihnen, auf der Website der Behörde für personenbezogene Daten (AP). Es gibt auch viele Websites von Rechtsexperten, die Sie speziell zu dieser neuen Gesetzgebung beraten.

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